Die Kirche in Ipplendorf wer sehr wahrscheinlich ursprünglich eine hofgebundene Eigenkirche, das heißt, sie gehörte einem Gutsherren und nicht der Gemeinde.
Anfang des 12. Jahrhunderte wurden die ersten Gutsherren bzw. Lehnsherren der Kölner Kirche erwähnt:
Amelricus de Wormerstorph und Heinricus de Aldendorph.
Beide waren Ministerialen des Erzbischofs von Köln.
Heinricus de Aldendorp war erzbischöflicher Ministerial unter den Erzbischöfen Friedrich I , Bruno II (von 1131 - 37) und Arnold I (von 1138 - 39). Insgesamt sind noch 29 Urkunden erhalten geblieben, die von ihm unterschrieben worden sind, dreimal mit dem Wormersdorfer Ministerial Amelricue de Wormerstorph zusammen.
Von 1126 - 1154 war Amelricus de Wormerstorph (auch Wurmerstorph geschrieben) erzbischöflicher Ministerial. 20 Urkunden sind nacRweisl'.ch von ihm unterschrieben worden, und zwar in der Zeit der Erzbischöfe Friedrich I. (von 1126 - 31). Bruno II. (von 1131 - 37). Arnold I. (von 1138 - 51) und unter Arnod II. (von 1151 - 54).
Zu den Ministerialen und Rittern (lat. Miles) von KleinAltendorf und Wormeredorf sei folgendes zur Information erwähnt:
Die Dörfer entstanden, wo früher nur einzelne Häuser bzw. Hütten auf den Hof der Herren ausgerichtet waren. Weil die Bauern nach und nach nicht mehr selbst Vieh oder Eier beim Herrenhof ablieferten, mußten die Hofbesitzer Verwalter einstellen, die Renten und Naturalien einsammelten und darauf achteten, daß niemand zuviel in die eigene Tasche wirtschaftete. Es entwickelte sich - speziell in Deutschland - min eigener mittelalterlicher Beamtenstand: die sog. Ministerialen. Es handelte sich um Unfreie, die nicht an die Scholle gebunden waren und ihren Herren, ob Graf oder Erzbischof, vor allem als Verwalter der Ländereien wichtige Dienste leisteten. Sie erhielten große Güter zu Lehen, nach denen sie sich benannten, und stiegen nicht selten in den Adelsstand auf. Trotzdem blieben sie persönlich unfrei. Wollten z. B. sie selbst oder ihre Kinder außerhalb ihrer jeweiligen "Familie" heiraten, so brauchten sie dazu die Erlaubnis ihres Herren.
So entstand der niedere Adel. Beamte, die der Hochadel brauchte, weil Herzöge oder Grafen sich nicht mehr selbst um ihre Güter kümmerten und Verwalter benötigten. Diese Ministerialen, ursprünglich also unfrei, wurden mit der Zeit unentbehrliche Helfer und vertraute Ratgeber ihrer Herren. Sie erhielten zum Dank eigene Lehen, Grundbesitz, auf dem sie ihrerseits Burgen bauten. Daß sie den Idealen und Lebensformen ihrer Herren nacheiferten, ja sie noch zu übertreffen versuchten, wen wundert es ? Mit der Zeit vererbten sie ihre Stellungen und Ämter auf den Sohn, was dem Wesen der Aristokratie entspricht. Nicht Leistungen, sondern angeborene Privilegien entschieden die Stellung in der Gesellschaft.
Es ist zu vermuten, daß solche Ministerialen in Ipplendorf eine kleine Kirche (capella) erbaut haben. Möglicherweise hat aber auch schon einer ihrer Vorfahren damit begonnen. Diese Gutsherren könnten in der Zeit der Pfalzgrafen von der Tomburg in den Besitz ihrer Lehnsgüter gekommen sein, die später en die Kölner Kirche übergingen, und zwar durch Erzbiechhof Hermann II (1036 - 56), Sohn des Pfalzgrafen Ezzo. der größtenteils seine Besitzungen, zusammen mit seiner Schwester, Königin Richeza, 1052 an die Kölner Kirche vererbte.
Die Gutsherren mußten neben der Unterhaltung dieser kleinen Kirche auch noch für den Geistlichen sorgen. Das mag zur damaligen Zeit für manche schwierig gewesen sein, und so wird man eich an Rheinbach angeschlossen haben. Die Ipplendorfer Kirche wurde eine Filialkirche. Sie hatte als Patron, ebenso wie Rheinbach. St. Martinus.
Um 1200 wurde das Patronatsrecht an die Abtei Münstereifel übertragen, da ja auch Rheinbach eine Mutterkirche den Stiftes Münstereifel war. Außer den Ministerialen könnten auch vermutlich die Hofmeister (Magister grandia) von der Abtei Himmerod zur Gründung der Kirche beigetragen haben.
In den zwanziger Jahren des 13. Jahrhunderts kam der heutige Brückenhof in den Besitz der Abtei Himmerod. Der Hof wurde von einem Hofmeister der Abtei verwaltet. Später kam noch ein Hof in Klein-Altendorf hinzu. Erst Mitte des 16. Jh. wurden diese Höfe an sogenannte Halfen verpachtet.
Um das Jahr 1112 wurde zwischen dem Stifte Münstereifel und dem Pfarrer von Rheinbach die Frage erörtert, welche Einkünfte dieser beziehen sollte. Es handelte sich nämlich um die Nutznießung von 30 Morgen Land zu Rheinbach und Ipplendorf, den Zehnten von 7 1/2 Maneus zwischen den Ortschaften, den Census der Dienstleute (Municipia), welche der Kirche zugehörten, verschiedene Opfergaben und eine Stiftung für den Altar, welche jährlich fünf Solides eintrug. (soll = 12 Deniers = 5 1/2 Pfennig - 1 Denar = 1 Heller).
Diese Frage löste der Erzbischof Friedrich I von Köln mit dem Hinweis auf die ursprüngliche Bestimmung der fraglichen Objekte.
Unterschrieben hatten nebst mehreren Kölner Äbten und Pröbeten: "Dietrich Graf von Are, Conrad Graf von Bonn, Rudolph von Hart, dann die Ministrales: Almerua Advocatue, Heinrich von Altendorf, Johann Blenae, Lambert von Palmersheim."